Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Übernahme von Taxi- oder Sonderfahrdienstkosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen wollen. Wer auf diese Unterstützung in Bremen und Bremerhaven Anspruch hat und in welchem Umfang, ist in einer Rahmenrichtlinie und zwei Fachlichen Weisungen (für die beiden Stadtgemeinden) geregelt.
Kontakt:
SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
Beratungsstelle und Treffpunkt
für behinderte Menschen und ihre Angehörigen
Ostertorsteinweg 98
28203 Bremen
Telefon 0421 / 70 44 09
Fax 0421 / 70 44 01
E-Mail: beratung[at]slbremen-ev.de
Unsere Bürozeiten:
montags: 11.00 bis 13.00 Uhr
dienstags: 11.00 bis 13.00 Uhr
mittwochs: 15.00 bis 17.00 Uhr
donnerstags: 15.00 bis 17.00 Uhr
Wir sind dabei:
Ergänzende Unabhängige
Teilhabeberatung