Landespflege- und Landesblindengeld

Seit 1974 gibt es das Bremische Landespflegegeldgesetz. Es  sieht ein monatliches einkommens- und vermögensunabhängiges Pflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen in Bremen vor. Mit Einführung der Pflegeversicherung ist der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich kleiner geworden, das Gesetz ist aber nicht bedeutungslos geworden. Hier erfahren Sie, wer nach wie vor Anspruch auf diese Leistung hat.

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Beratungsstelle und Treffpunkt
für behinderte Menschen und ihre Angehörigen

Ostertorsteinweg 98
28203 Bremen
Telefon 0421 / 70 44 09
Fax 0421 / 70 44 01

E-Mail: beratung[at]slbremen-ev.de

 

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